Aufgaben des Senats

Für ein realistisches Bild über die Arbeit im Senat.

Um einen Überblick zu geben, wofür der Senat zuständig ist und worin seine Verantwortung liegt, haben wir für Sie die zentralen Aufgaben zusammengestellt.

  • Erlassung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge
  • Erlassung und Änderung der Satzung auf Vorschlag des Rektorats
  • Abgabe von Gutachten in Beschwerdevorentscheidungsverfahren
  • Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans innerhalb von zwei Monaten
  • Zustimmung zu dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des Organisationsplans innerhalb von zwei Monaten
  • Mitwirkung an Habilitationsverfahren
  • Mitwirkung an Berufungsverfahren
  • Erstellung eines Dreiervorschlags für die Wahl der Rektorin oder des Rektors an den Universitätsrat
  • Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rektorin oder des Rektors bezüglich der Vizerektorinnen und Vizerektoren (Anzahl, Beschäftigungsausmaß und Wahlvorschlag) 
  • Änderung der Größe des Universitätsrats und Wahl von Mitgliedern des Universitätsrats
  • Mitwirkung bei der Abberufung von Mitgliedern des Universitätsrats, der Rektorin oder des Rektors sowie von Vizerektorinnen und Vizerektoren
  • Nominierung je eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds und Ersatzmitglieds für die Schiedskommission
  • Stellungnahme an das Rektorat vor der Zuordnung von Personen zu den einzelnen Organisationseinheiten durch das Rektorat
  • Einsetzung und Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit von Kollegialorganen sowie Genehmigung der Durchführung von Beschlüssen der entscheidungsbefugten Kollegialorgane
  • Einteilung des Studienjahres
  • Festlegung von akademischen Graden und Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen
  • Feststellung über das Vorliegen der Voraussetzungen der Promotion sub auspiciis praesidentis

Weitere Informationen über die Arbeit im Senat finden sich auf der entsprechenden Website.