Aufgaben des Senats
Für ein realistisches Bild über die Arbeit im Senat.
Für ein realistisches Bild über die Arbeit im Senat. |
Um einen Überblick zu geben, wofür der Senat zuständig ist und worin seine Verantwortung liegt, haben wir für Sie die zentralen Aufgaben zusammengestellt.
- Erlassung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge
- Erlassung und Änderung der Satzung auf Vorschlag des Rektorats
- Abgabe von Gutachten in Beschwerdevorentscheidungsverfahren
- Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans innerhalb von zwei Monaten
- Zustimmung zu dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des Organisationsplans innerhalb von zwei Monaten
- Mitwirkung an Habilitationsverfahren
- Mitwirkung an Berufungsverfahren
- Erstellung eines Dreiervorschlags für die Wahl der Rektorin oder des Rektors an den Universitätsrat
- Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rektorin oder des Rektors bezüglich der Vizerektorinnen und Vizerektoren (Anzahl, Beschäftigungsausmaß und Wahlvorschlag)
- Änderung der Größe des Universitätsrats und Wahl von Mitgliedern des Universitätsrats
- Mitwirkung bei der Abberufung von Mitgliedern des Universitätsrats, der Rektorin oder des Rektors sowie von Vizerektorinnen und Vizerektoren
- Nominierung je eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds und Ersatzmitglieds für die Schiedskommission
- Stellungnahme an das Rektorat vor der Zuordnung von Personen zu den einzelnen Organisationseinheiten durch das Rektorat
- Einsetzung und Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit von Kollegialorganen sowie Genehmigung der Durchführung von Beschlüssen der entscheidungsbefugten Kollegialorgane
- Einteilung des Studienjahres
- Festlegung von akademischen Graden und Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen
- Feststellung über das Vorliegen der Voraussetzungen der Promotion sub auspiciis praesidentis
Weitere Informationen über die Arbeit im Senat finden sich auf der entsprechenden Website.